In dem aktuellen BFH-Fall, in den auch das GTP® TEAM mit seiner Expertise gutachterlich involviert wurde (BFH Court case I R 54/19; mündliche Verhandlung am 09.08.2023), konnte das GTP® TEAM mit entsprechender Fremdvergleichsanalyse wesentlich zum Verfahrensgang beitragen. Dr. Markus Brem: „Wir wurden im Mai 2020 im Zuge des Revisionsverfahrens als Analyst von den Kollegen des MOORE Netzwerks hinzugezogen. Mit der Frage der Angemessenheit der Gewinnverteilung konnten wir zeigen, dass eine einseitige Analyse auf das Kostenaufschlagssystem, welches für die Preisbildung verwendet wurde, nicht hinreichend erscheint. Denn eigentlich muss ja jede Verrechnungspreismethode zum gleichen Ergebnis führen“. Und dies konnte mit den mehreren OECD Verprobungsmethoden gezeigt werden. Alleine den Blick auf die Angemessenheit mittels der Kostenaufschlagsmethode zu richten, erscheint offensichtlich zu kurz gegriffen. Es wird erwartet, dass der 1. Senat des BFH den Fall an das Finanzgericht zurückverweist und entsprechende analytische Hinweise gibt.